Zubehör

Schranken

 

Verlegeanleitung für Induktionsschleifen

Allgemeines (Bild1)

Für Schrankenanlagen mit automatischem Schließvorgang werden zur Erkennung von Fahrzeugen Induktionsschleifen verwendet.
Bei der Verlegung sind folgende Punkte zu berücksichtigen.

  1. Die Schleife ist symmetrisch zum Schrankenbaum zu verlegen. Beim Festlegen der Schleife ist zu beachten, daß der Schrankenbaum seitlich am Schrankengehäuse befestigt ist.

  2. Der Abstand der Überwachungsschleife vor und hinter dem Schrankenbaum sollte min. 800 mm betragen. In speziellen Fällen kann nach Absprache mit dem Werk davon abgewichen werden, wenn ein kleinerer Überwachungsbereich erforderlich ist.

  3. Der Abstand vom Schrankengehäuse und vom Baumende sollte ca. 300 mm betragen.

  4. Beim Vergießen oder Verlegen ist darauf zu achten, daß die Schleife sich im Betrieb nicht mehr bewegen kann. Alle geometrischen Veränderungen wirken als Induktivitätsänderung, was den Detektor auf Störung setzt.

  5. Im Falle von Eisenarmierung sollte darauf geachtet werden, daß ein Mindestabstand von 100 mm besteht. Die Eisenarmierung bringt eine Grundbedämpfung und setzt die Empfindlichkeit des Detektors herab.

  6. Zur Kontrolle muß nach der Verlegung der Schleife der Durchgangswiderstand von I 2 Ohm und der Isolationswiderstand gegen Erde mit i 1 MOhm gemessen werden. Sonst liegt ein Defekt an der Schleife vor.

Verlegung in Bitumen/Asphalt (Bild2)

Bei Verlegung in solchem Untergrund muß eine 30 mm tiefe Nute mit der Schleifscheibe geschnitten werden. Dabei ist darauf zu achten, daß die Schnitte an den Ecken überlappend sind, so daß an allen Punkten die gleiche Tiefe erreicht wird.

Die Schleife ist dann vorsichtig in die Nut einzubringen und mit einem Holzstück nach unten zu drücken. Die Isolation darf auf keinen Fall beschädigt werden.

Danach wird die Nut mit einer Vergußmasse wieder verschlossen. Die Temperatur der Vergußmasse darf bei der Reaktion 100°C nicht überschreiten.

Als Induktionsschleife sind fertig konfektionierte Kabel mit folgenden Maßen erhältlich.

KAS 1 Schleifenumfang 6 m
KAS 2 Schleifenumfang 12 m
KAS 3 Schleifenumfang 21 m
KAS 4 Schleifenumfang 9 m
KAS 5 Schleifenumfang 15 m

Die Zuleitung beträgt in allen Fällen max. 15 m. Sie darf auf keinen Fall aufgerollt, sondern muß auf die notwendige Länge vor Ort gekürzt werden.
Alternativ kann eine Schleife aus Einzeldraht mit 0,75 mm2 selbst konfektioniert werden. Dabei ist darauf zu achten, daß die Induktivität zwischen 0,1 und 0,5 mH liegt. Dies wird in der Regel durch 3 bis 5 Windungen erreicht. Die Zuleitung muß pro Meter min. 20 mal verdrillt werden.
Es gelten die gleichen Angaben zur Verlegung wie bei den fertigen Schleifen.

Verlegung unter Verbundsteinen (Bild3)

In diesen Fällen muß die fertig konfektionierte Schleife verwendet werden. Dabei muß darauf geachtet werden, daß die Schleife in einem Sandbett liegt und nicht beschädigt werden kann. Zwischen den Steinen und der Schleife muß eine Sandschicht von ca. 30 mm vorhanden sein.

Info-Nummer: Info PM 5117/96 D

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